Deutsch-Kenntnisse für ausländische Lehrkräfte
Das bm:ukk gab bekannt, dass die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien die Deutsch-Kenntnisse der islamischen ReligionslehrerInnen in Österreich bis Ende April überprüfen sollen. Jede/r LehrerIn in Österreich, unabhängig in welchem Fach mit der Unterrichtssprache Deutsch und unabhängig welcher Herkunft, muss den Unterricht in Deutsch abhalten können.
Das Unterrichtsministerium legt daher für die Überprüfungen der islamischen Religionslehrer durch die Landesschulräte und den Stadtschulrat österreichweit einheitliche Kompetenzniveaus fest, welche die LehrerInnen erreichen müssen, um ihre Unterrichtserlaubnis zu behalten.
Voraussetzung für ausländischen Lehrkräfte
Voraussetzung ist die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch zumindest auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (GERS). Dieses Niveau bedeutet für die Lehrkraft: "Versteht Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben".
Wie läuft die Überprüfung ab?
Die Modalitäten der Durchführung obliegen den Landesschulräten. Die festgelegten Kompetenzniveaus dienen zur österreichweiten Qualitätssicherung. Sollte ein/e islamische/r ReligionslehrerIn nicht die geforderten Sprach-Kompetenzen aufweisen, darf er/sie so lange nicht unterrichten, bis er/sie diese erreicht.
Quelle: APA/ZukunftWissen












