Schmied präsentiert standardisierte Reifeprüfung
"Wir haben an den österreichischen Schulen ein Qualitätsproblem, deshalb müssen wir es schaffen, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee einen einheitlich guten Unterricht anzubieten. Die Eltern müssen die Sicherheit haben, dass eine öffentliche Schule für hohe Qualität steht", betonte Schmied. Diese Qualität könne sie österreichweit derzeit nicht garantieren.
Schmied betonte zudem, dass eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung mit vergleichbarer Qualität ein erklärtes Ziel dieser Bundesregierung ist. Durch die neue einheitliche Reifeprüfung soll garantiert werden, dass Jugendliche, die ihre Reifeprüfung ablegen, auch tatsächlich jene Kompetenzen beherrschen, die für ein Studium oder auf dem Weg in die Wirtschaft notwendig sind. Die Reifeprüfung muss überall gleich viel wert sein und somit Vergleiche ermöglichen.
Drei Säulen der standardisierten Reifeprüfung
Die vom Unterrichtsministerium geplante standardisierte Reifeprüfung wird aus drei voneinander unabhängigen Säulen bestehen: aus einer vorwissenschaftlichen Arbeit, aus einer schriftlichen und aus einer mündlichen Prüfung.
Die vorwissenschaftliche Arbeit darf in jedem (schulautonomen- oder Wahlpflicht-) Gegenstand mit mindestens vier Jahreswochenstunden verfasst werden. Das Thema der 15 bis 20 Seiten langen Arbeit wird bereits gegen Ende der 7. Klasse mit dem/der PrüferIn festgelegt. Während der Erstellung der Arbeit müssen der/die SchülerIn sowie der/die LehrerIn Protokoll über die Fortschritte führen, Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters.
Bei der schriftlichen Maturaprüfung können die SchülerInnen zwischen drei oder vier Klausuren wählen, verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache. Als vierte schriftliche Prüfung sind, je nach Schultyp, möglich: eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie. Damit die Leistungen aller AHS-SchülerInnen vergleichbar werden, haben sie alle dieselben zentral vergebenen Aufgaben zu erledigen. Zur Benotung nutzen die LehrerInnen einen vorgegebenen Korrektur- und Benotungsschlüssel, anschließend wird die Arbeit noch vom Vorsitzenden der Prüfungskommission begutachtet. Einen "Zusatz" - also die Möglichkeit, eine negative schriftliche Arbeit durch eine mündliche Maturaprüfung auszubessern, gibt es nach momentanem Diskussionsstand nicht mehr. Negative Klausurarbeiten müssen schriftlich wiederholt werden.
Je nach Zahl der schriftlichen Klausuren müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Gewählt werden darf dabei aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden. Die Prüfung dauert zehn bis 15 Minuten, so dass ein intensiveres Eingehen auf die Fragestellung möglich ist.
Weitere Schritte
Auf Basis der gesetzlichen Regelung, die im Regierungsprogramm festgeschrieben ist und noch im Frühling vom Ministerrat beschlossen werden soll, soll noch im Laufe dieses Schuljahres die neue Verordnung zur Reifeprüfung an AHS ausgearbeitet und mit den SchulpartnerInnen diskutiert werden. Die neue Reifeprüfung kann - um bestmögliche Vorbereitung zu garantieren - auf Basis der Verordnung im Schuljahr 2013/14 eingeführt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die neue Reifeprüfung in Zusammenarbeit mit PraktikerInnen an zahlreichen Pilotschulen für alle relevanten Klausurgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Darstellende Geometrie, Physik, Biologie) erprobt, um präzise und valide Aussagen über das Anspruchsniveau für zentrale Aufgabenstellungen zu erhalten. Bereits jetzt haben rund 60 Pilotschulen an ersten Versuchen teilgenommen. Diese Vorarbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem BIFIE von verschiedenen Fachdidaktik-Instituten an den Universitäten unter Einbeziehung von Praktikern geleistet. Parallel dazu wird an einem Fortbildungskonzept und damit verbunden, an einem massiven Fortbildungsangebot für die LehrerInnen gearbeitet. Auch den Fach-Arbeitsgemeinschaften wird in diesem Umstellungsprozess eine wichtige Rolle zukommen.
Quelle: APA/ZukunftWissen
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