BM Schmied hat Bildungsstandards fixiert
Unterrichtsministerin Claudia Schmied hat nun die Verordnung mit dem Kernstück der geplanten Bildungsstandards erlassen. Darin werden die Funktion der Bildungsstandards und die Überprüfungsverfahren festgelegt. Außerdem werden detailliert die grundlegenden Kompetenzen beschrieben, über die SchülerInnen am Ende der 4. Klasse Volksschule in Deutsch und Mathematik sowie am Ende der 4. Klasse Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch verfügen sollten.
Standardprüfungen
Durch die periodisch durchgeführten Standardüberprüfungen werden die von den SchülerInnen bis zur 4. bzw. bis zur 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festgestellt und mit den angestrebten Lernergebnissen verglichen. Die Überprüfungen sind österreichweit für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2011/12 und für die 4. Schulstufe ab dem Schuljahr 2012/13 durchzuführen. In welchem zeitlichen Rhythmus die SchülerInnen getestet werden, legt die Bildungsministerin fest.
LehrerInnen müssen aus diesem Grund künftig ihren Unterricht, während der gesamten Ausbildung der SchülerInnen, auch auf die Erreichung der Lernergebnisse hin ausrichten. Dies gilt bereits ab diesem Schuljahr für alle LehrerInnen in den betroffenen Fächern ab den 1. Klassen Volksschule sowie Hauptschule und AHS.
Hilfsmittel für LehrerInnen
Josef Lucyshyn, Direktor des Bundesinstituts für Bildungsforschung, gab zudem bekannt, dass bereits mit den Schulbuchverlagen vereinbart wurde, dass ab dem nächsten Schuljahr die ersten Schubücher verfügbar sind, die den für die Bildungsstandards notwendigen Kompetenzaufbau in Form von Beispielen berücksichtigen. Zur Verfügung gestellt werden zudem spezielle Hilfsmittel wie Aufgabenbeispiele oder Diagnoseinstrumente, die derzeit am BIFIE-Wien für die 3., 6. und 7. Schulstufe entwickelt werden. Das BIFIE-Wien hat auch ein Konzept für die Lehrerfortbildung zur Umsetzung der Bildungsstandards ausgearbeitet.
Verwendung der Testergebnisse
Die Testung erfolgt nicht personenbezogen. Die SchülerInnen können sich aber mittels eines Zugangscodes im Internet über ihr Testergebnis informieren. Alle weiteren Personen, wie Schulbehörden, SchulleiterInnen, etc., erhalten ausschließlich auf Klassen- oder Schulebene zusammengefasste Auswertungen. Die LehrerInnen erhalten Zugriff auf die nicht personenbezogenen Testergebnisse der Klasse. Welche individuelle Förderung für jedes Kind notwendig ist, sollen die LehrerInnen anhand der Diagnoseinstrumente in der jeweils 3. Klasse feststellen, das Testergebnis in den 4. Klassen soll dann zeigen, in welchem Ausmaß es gelungen ist, die Standards zu erfüllen.
Quelle: APA/ZukunftWissen
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