VWA - Die Vorwissenschaftliche Arbeit
Die Reifeprüfung NEU, die an den AHS mit dem Schuljahr 2013/14 erstmals zum Einsatz kommt, umfasst auch die Verfassung einer vorwissenschaftlichen Arbeit. "Mit dieser Maßnahme soll die Textkompetenz der Absolventinnen und Absolventen sowie ihre Studierfähigkeit noch besser unter Beweis gestellt werden.", so Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied.
Die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist die "abschließende Arbeit" in den AHS. Sie sollte einen Umfang von 45.000 - 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, allerdings exkl. Vorwort und Verzeichnisse) haben. In der Beurteilung wird nicht nur die schriftliche Ausarbeitung berücksichtigt, sondern auch die Präsentation und die Diskussion der Arbeit.
Erlernte Kompetenzen werden umgesetzt
Viele Kompetenzen, wie zum Beispiel Fragen zu einem Inhalt formulieren, zu recherchieren, Experimente durchzuführen, Zitationsregeln anzuwenden, sachlich zu schreiben, Inhalte zu präsentieren und in einer Diskussion auf Fragen einzugehen, werden im Laufe der Schulzeit entwickelt.
Auch wenn Schülern unbedingt während der Schulzeit Gelegenheit geboten werden soll, möglichst viele dieser Kompetenzen beim Schreiben von kleineren Arbeiten zu erlangen, wird es für viele die erste größere Arbeit sein, die selbstständig zu erstellen ist. Darauf ist Rücksicht zu nehmen, zum Beispiel hinsichtlich der Fragestellung.
Zeitplan für die VWA
Im ersten Semester des vorletzten Unterrichtsjahres sollte der Prozess der Themenfindung und die Wahl des betreuenden Lehrers durch den Schüler gestartet werden. In der letzten Jännerwoche muss dann im Einvernehmen zwischen Schüler und betreuenden Lehrer die Themenstellung zur VWA festgelegt werden.
Ende Februar wird die Themenstellung nebst Erwartungshorizont bei der Schulleitung vorgelegt und an die Schulbehörde weitergeleitet. Spätestens Ende April kommt dann die Zustimmung oder Ablehnung der Themenstellung durch die Schulbehörde.
Das ganze erste Semester im letzten Unterrichtsjahr sowie zu Beginn des zweiten Semesters wird die Arbeit durch den Schüler verfasst. Am Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters muss die Vorwissenschaftliche Arbeit in gedruckter und digitaler Form an die betreuende Lehrperson abgegeben werden.
Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe wird die Arbeit durch den betreuenden Lehrer korrigiert und die "Beschreibung der Arbeit" fertiggestellt. Danach haben auch die Schulleitung und der Klassenvorstand die Möglichkeit, die Arbeit einzusehen. Die VWA wird dann durch die Schulleitung an den Vorsitzenden weitergeleitet.
Sobald dies alles erfolgt ist, findet eine abschließende Besprechung zwischen betreuenden Lehrer und Schüler im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion statt. Der Termin für die Präsentation und Diskussion der VWA wird von der Schulbehörde festgelegt.
Kontaktpersonen in jedem Bundesland
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat eine Homepage mit umfassenden Informationen erarbeitet. Darüber hinaus stehen bei offenen Fragen zur Vorwissenschaftlichen Arbeit Kontaktpersonen im bm:ukk bzw. in jedem Bundesland zur Verfügung!
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