Kindergartenschwänzen wird bestraft!
Das verpflichtende Kindergartenjahr wurde im Herbst 2010 eingeführt. Die Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Leider sieht die Realität anders aus, denn nicht alle Eltern halten sich daran und werden mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wird allerdings auch angenommen.
Die Ausnahmen
Vom Kindergartenbesuch ausgenommen sind Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen oder sich in häuslicher bzw. Tageselternbetreuung befinden. Auch Kinder, denen aus verschiedenen Gründen ein Besuch nicht zumutbar ist, sind ausgenommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen für die Befreiung von der Besuchspflicht einen Antrag stellen.
Je nach Bundesland bis zu 500 Euro Strafe!
Eltern, die ihre Kinder ohne Grund nicht in den Kindergarten schicken, drohen je nach Bundesland Geldstrafen von bis zu 500 Euro.
In der Steiermark waren im Vorjahr 10.763 Fünfjährige für den verpflichtenden Kindergartenbesuch registriert. 40 Kinder besuchten trotzdem keine Kinderbetreuungseinrichtung. Bei 25 dieser Kinder wurden Ausnahmegründe geltend gemacht. Gegen die Eltern der weiteren 15 Kinder wurden Strafverfahren eingeleitet. Gemäß dem steirischen Gesetz drohen Geldstrafen bis zu 220 Euro, Ersatzfreiheitsstrafen werden nicht verhängt.
In Wien ist gegen 59 Eltern ein Verwaltungsverfahren eingeleitet worden. Auch sie müssen mit Strafen bis zu 220 Euro rechnen. Insgesamt sind 16.000 Kinder besuchspflichtig. Eltern, die ihre Sprösslinge trotz Pflicht nicht in den Kindergarten geben, werden jedoch nicht sofort zur Kasse gebeten. Es gibt stattdessen zunächst Gespräche mit der Magistratsabteilung für Kinder, Jugend und Familie.
Keine Strafen in Kärnten
In Kärnten, wo das verpflichtende Kindergartenjahr im September 2008 eingeführt worden ist, waren im abgelaufenen Kindergartenjahr 4.952 Kinder betroffen. Wie Kindergartenreferent Landeshauptmann Gerhard Dörfler auf APA-Anfrage erklärte, habe es 57 Anträge auf Ausnahmen gegeben. Strafen habe es überhaupt keine gegeben, die Quote liege bei fast 100 Prozent.
In Oberösterreich ist die Kindergartenpflicht laut dem Büro der zuständigen Landesrätin Doris Hummer bereits am 1. September 2009 eingeführt worden. Laut Statistik Austria wurden von 14.233 Fünfjährigen am 1. September 2010 insgesamt 13.968 in einer entsprechenden Einrichtung betreut, 115 Kinder wurden vorzeitig eingeschult und 44 zur häuslichen Betreuung abgemeldet. Eine Meldung an die Strafbehörde sei der letzte Schritt. Vielmehr würden vorher alle Bemühungen unternommen, die Eltern durch Beratung und Information zur Erfüllung der Kindergartenpflicht zu bewegen. Im Gesetz ist eine Strafe von bis zu 220 Euro oder zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen.
In Niederösterreich waren im vergangenen Kindergartenjahr rund 14.500 Kinder von der Pflicht betroffen. Probleme bei der Durchsetzung habe es nicht gegeben, da bereits vor der Verpflichtung 98 Prozent der Fünfjährigen einen Kindergarten besucht haben. Erziehungsberechtigten, die ihre Kleinen nicht in den Kindergarten geschickt haben, wurden angezeigt und erhielten Strafen im Ausmaß von 30 bis 220 Euro.
Keine Probleme ortet auch Vorarlbergs zuständiger Landesrat Siegi Stemer. Von den knapp unter 4.000 Fünfjährigen im vergangenen Kindergartenjahr besuchten lediglich "ein bis zwei Dutzend" über eine Ausnahmegenehmigung den Kindergarten nicht. Die Eltern dieser Kinder verfügten meist über entsprechende Kenntnisse, mit ihren Kindern die Empfehlungen zur vorschulischen Bildung umzusetzen, wie etwa Pädagoginnen in Karenz, erklärte Stemer. In einer "vernachlässigbaren Handvoll von Fällen" seien Kinder einfach nicht in den Kindergarten geschickt worden. Hier habe es Verwaltungsstrafen gegeben. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt.
In Burgenland, Tirol und Salzburg keine "Schwänzer"
Im Burgenland hat es im Vorjahr laut Auskunft des Büros von Landesrätin Michaela Resetar zwei Ansuchen für eine Ausnahme von der Kindergartenpflicht gegeben, die beide bewilligt worden seien. Ein Verstoß gegen die Besuchspflicht würde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro geahndet.
In Tirol waren es 2010 6.892 Kinder, die den Kindergarten besuchen sollten. 180 davon waren in keinem Kindergarten untergebracht. Anzeigen gegen Eltern, die ihre Fünfjährigen nicht in den Kindergarten schickten, gab es aber keine. Es sind auch keine Strafen verhängt worden. Für die 180 Kinder sind Ausnahmegenehmigungen beantragt worden, die alle genehmigt worden sind.
In Salzburg betraf die Regelung im vergangenen Kindergartenjahr 5.039 Kinder, im Büro der zuständigen Landesrätin Tina Widmann ist kein Fall eines "Schwänzers" bekannt. In der Folge weiß man dort auch nichts von verhängten Strafen, die bis zu 500 Euro ausmachen könnten.
Quelle: APA/ZukunftWissen












