Wieviel darf ich mitnehmen?
Am 21. Dezember 2007 wurde der Schengenraum von 15 auf 24 Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) erweitert. Grenzkontrollen finden in der Regel nicht mehr statt. Die Mitnahme eines Reisedokumentes (Pass oder Personalausweis) ist aber dennoch erforderlich.
Einfuhr von Zigaretten
Als Reisender dürfen Sie aus EU-Ländern nur eine Stange (200 Stück) ausländische Zigaretten oder 50 Stück Zigarren privat einführen, wenn keine deutschsprachigen Warnhinweise aufgedruckt sind. Das gilt auch für Flugreisen.
Wenn auf Zigaretten die Warnhinweise auf Deutsch aufgedruckt sind (ein Aufkleber reicht nicht), dann dürfen Sie 800 Stück Zigaretten bzw. 200 Zigarren einführen.
Aus der Slowakei, Ungarn und aus dem Samnauntal dürfen nur 25 Stück Zigaretten eingeführt werden (außer Sie kommen per Flugzeug, dann 200 Stück). Aus allen Ländern außerhalb der EU bleibt ebenso die Beschränkung bei 200 Stück Zigaretten.
Zollbestimmungen bei Alkohol
Aus EU-Ländern dürfen Sie 10 Liter Spirituosen, 110 Liter Bier sowie 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) nach Österreich einführen.
Aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union dürfen pro Person ab 17 Jahren 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% vol. Alkoholgehalt oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein, Sake, Likörweine, Schaumweine o.ä. mit max. 22% vol. Alkoholgehalt nach Österreich eingeführt werden. Weiters sind 2 Liter nicht schäumende Weine erlaubt.
Pflanzen als Zollproblem
Die Einfuhr vieler Pflanzen aus "Nicht-EU-Ländern" ist verboten oder nur mit gültigem Pflanzengesundheitszeugnis erlaubt. So ist zum Beispiel die Einfuhr beliebter "Mitbringsel" wie Citrus-Pflanzen (auch Zweige), Weinreben (Achtung: auch Blätter) oder Nadelgehölze verboten. Eingeführte Pflanzen ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis werden bei der Einreise vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet.
Geld
Zur Bekämpfung illegaler Geldbewegung, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus gibt es seit 15. Juni 2007 eine Verordnung zur Kontrolle von Bargeldbewegungen in die EU und aus der EU. Danach müssen Reisende, die mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
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