So schön ist Kinderlachen!
Kinderlachen schädlich? Das ist richtig lächerlich! Aber laut Paragraf 364/2 des AbGB ist es in Österreich nicht ausgeschlossen, dass Kinderlärm als schädliche Immission gewertet wird. Damit steht Anrainern von Kindergärten, Kinderspielplätzen usw. der Weg zur gerichtlichen Klage offen. Auch in Oberösterreich wurde in den vergangenen Jahren gegen Kinderlärm geklagt. So durften z. B. Kindergartenkinder zum Spielen nicht mehr in den Garten gehen, obwohl ausreichende Bewegung für das Wohlbefinden von Kindern äußerst wichtig ist.
KiJA tritt für das Kinderlachen ein!
"In einer Gesellschaft, in der Straßen, Autos und Industrieanlagen vielfach das Stadtbild und die allgemeine Geräuschkulisse prägen, scheint das geradezu bizarr und kinderfeindlich", kritisiert Kinder- und Jugendanwältin Mag. Christine Winkler-Kirchberger die Gesetzeslage.
Ende Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet wird. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern nun den österreichischen Gesetzgeber dazu auf, diesem Beispiel zu folgen.
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