Auch im Ferialjob hat man Rechte!
Die Schule endet in ein paar Wochen und viele Schüler und Studenten sind auf der Suche nach einer Ferialarbeit, einem Ferialpraktikum oder einem Volontariat. Doch wo liegt hier der Unterschied und hat die Form der Anstellung sozialversicherungsrechtliche Folgen? Die OÖ Gebietskrankenkasse gibt Tipps dazu.
Ferialpraktikum
Ferialpraktikanten sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit verrichten. Es muss sich dabei nachweislich um Schüler oder Studenten einer bestimmten Fachrichtung handeln, die im Betrieb auch entsprechend dieser Fachrichtung eingesetzt werden. Der Lehr- und Ausbildungszweck und nicht die Arbeitsleistung steht im Mittelpunkt.
Ferialarbeit
Hier geht´s ums Geld! Schüler und Studenten sind daher als Dienstnehmer gegen Entgelt tätig. Die Entlohnung hat zumindest nach dem für die jeweilige Tätigkeit gültigen Kollektivvertrag zu erfolgen. Arbeitsrechtlich besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Anmeldung zur Sozialversicherung hat der Dienstgeber vorzunehmen. Dadurch ist der Ferialarbeiter nicht nur kranken- und unfallversichert, die Zeit ist auch für die Pension anrechenbar.
Volontariat
Volontäre sind ausschließlich zur Erweiterung und Anwendung von meist theoretisch erworbenen Kenntnissen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltanspruch in einem Betrieb betätigen. Kennzeichnend für ein Volontariat ist unter anderem, dass keine Bindung an eine bestimmte Tätigkeit vorliegt.
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