Schärfere Kontrolle von Lehrerkosten
Bildungsministerin Claudia Schmied will eine bessere Übersicht über die Lehrerkosten, die die Länder haben. Eine nun in die Begutachtung gegangene Neufassung der Verordnung zum Landeslehrer-Controlling sieht vor, dass der Bund künftig vierteljährlich kontrolliert, ob die Länder den vereinbarten Stellenplan einhalten. Ein neues Abrechnungsschema für jene Lehrer, die von den Ländern über den Stellenplan hinaus beschäftigt werden, soll zehn Millionen Euro im Jahr einsparen.
Landeslehrer-Controllingdatenbank bis 2011/12
Das Controlling durch den Bund soll im Drei-Monats-Takt erfolgen. Dadurch soll es nachvollziehbarar werden, wie viele Lehrer die Länder benötigen und wo diese eingesetzt werden. Bis zum Schuljahr 2011/12 soll die dafür nötige neue Landeslehrer-Controllingdatenbank flächendeckend im Einsatz sein. Bisher ist das Controlling der Landeslehrer nur rückwirkend und eingeschränkt möglich.
Einsparungsgründe
BM Schmied sieht Einsparungspotential im neu geplanten Controllingsystem. Die Länder sind Dienstgeber der Pflichtschullehrer und entscheiden über deren Einsacht, während der Bund sie über den Finanzausgleich bezahlt. Lehrer, die die Länder über den vereinbarten Stellenplan hinaus anstellen, müssen diese zwar eigentlich selbst bezahlen - der Bund streckt deren Gehälter allerdings vor.
Die Länder refundieren nach Jahresabschluss pro Lehrer, der über dem ausgemachten Stellenplan liegt, eine fixe Summe. Derzeit ist dies das Gehalt eines Neueinsteigers mit befristetem Vertrag (rund 38.000 Euro im Jahr).
Mehrkosten durch ältere Lehrer
Nicht alle der überzogenen Posten werden tatsächlich mit Neueinsteigern besetzt. Das zeigte die Auswertung der Datenbank. Da ältere Lehrer mehr kosten, ist der refundierte Betrag durch die Länder vielfach geringer als die Summe, die der Bund für diese Lehrer ausgibt.
Die Länder sollen daher künftig mehr zurückzahlen, wenn keine Neueinsteiger beschäftigt werden. Die Verordnung sieht vor, dass die Länder pro überzogenem Posten jährlich 58.000 Euro an den Bund refundieren. Das entspricht dem Gehalt eines Lehrers nach drei bis fünf Jahren. Für das Schuljahr 2009/10 würde dies für den Bund Einsparungen in Höhe von 10,82 Millionen Euro bedeuten. Im Vorblatt zur Verordnung wird betont, dass man sich mit dem Finanzministerium dafür auf ein neues Abrechnungsschema einigen muss.
Landeslehrer sind Pflichtschullehrer an Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen












