Verpflichtendes Kindergartenjahr ab Herbst 2010
Der Besuch eines Kindergartens trägt wesentlich zur kognitiven, psychischen und sozialen Entwicklung eines Kindes bei. Die meisten Kinder im Vorschulalter haben dieses Angebot in den vergangenen Jahren auch genutzt. Bei Kindern die nicht im Kindergarten waren, wird vermutet, dass sie vor allem aus sozioökonomisch schwachen Familien stammen oder Migrationshintergrund haben.
Nicht nur kostenlos sondern auch verpflichtend
Um allen Kindern den Besuch zu ermöglichen, wurde in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch im Ausmaß von mindestens 16 Stunden im letzten Jahr vor Schuleintritt ab Herbst 2010 nicht nur kostenlos sondern auch verpflichtend ist.
Diese Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben. Der Besuch ist von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend. Ergänzend zur Ferienzeit und den schulfreien Tagen kann auch ein Urlaub im Umfang von drei Wochen in Anspruch genommen werden.
Ausnahmen
Vom Kindergartenbesuch ausgenommen sind Kinder, die bereits vorzeitig die Schule besuchen oder sich in häuslicher bzw. Tageselternbetreuung befinden. Auch Kinder, denen aus verschiedenen Gründen (schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigung, aus medizinischen Gründen, Erkrankung, entlegener Wohnort, etc.) ein Besuch nicht zumutbar ist, sind ausgenommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen für die Befreiung von der Besuchspflicht einen Antrag stellen.
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