Klassenschülerhöchstzahl gesenkt
Die vor rund zwei Monaten in Begutachtung gegangene Novelle zum Schulorganisationsgesetz wurde heute Mittwoch, 07. Mai 2008, im Ministerrat beschlossen. Im kommenden Schuljahr bringen die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl sowie die Ausweitung der Sprachförderung rund 760 neue LehrerInnen-Stellen.
"Durch die gesetzliche Verankerung der kleineren Klassen wird diese wichtige Maßnahme auch langfristig abgesichert. Der Weg zu mehr Aufmerksamkeit für jedes Kind wird dadurch weitergeführt. Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien sind seit Beginn des Aufnahmeverfahrens über die Fortführung des Projekts "Kleinere Klassen" im Schuljahr 2008/09 informiert. Für die kommenden Schuljahre schaffen wir jetzt eine klare gesetzliche Regelung. Bereits im Schuljahr 2007/08 sitzen in neun von zehn ersten Klassen der Volksschule, Hauptschule und AHS 25 oder weniger Kinder", so Bildungsministerin Claudia Schmied zur gesetzlichen Verankerung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl.
Für die Unterstufe der AHS wird die bisherige Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 gesenkt, die bisherige Überschreitungsmöglichkeit von 20 Prozent bleibt weiterhin bestehen. Das ist aufgrund der oft baulichen Beschränkung notwendig, um jedem AHS-reifen Kind auch einen AHS-Platz zu ermöglichen.
Zwei Regelungstypen:
Die Regelung nimmt Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und beinhaltet zwei Regelungstypen: Für Volks- und Hauptschulen wird ein "Richtwert 25" festgeschrieben, der den Ländern Flexibilität ermöglicht. Der Teiler "25" ist Basis für die Ressourcenzuteilung durch den Bund.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Regelung für Volksschulen und die Sekundarstufe I beinhaltet die Regierungsvorlage eine weiteren wichtigen Maßnahme: Bei den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) und den Oberstufen-Realgymnasien (ORG) soll zur Senkung der Drop-Out-Quoten ab kommendem Schuljahr in der 9.Schulstufe verstärkt Kleingruppenunterricht durch zusätzliche Teilungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einem weiteren schulspezifischen Schwerpunktfach eingeführt werden.
Weitere Regelungen:
Außerordentliche SchülerInnen können weiterhin Sprachkurse im Ausmaß von 11 Wochenstunden und maximal einem Schuljahr besuchen und somit die deutsche Sprache möglichst schnell und bestmöglich erlernen. Auch geblockte Sprachkurse sind möglich.
Weiters soll das Schulfach "Geschichte und Sozialkunde" in der achten Schulstufe in "Geschichte und politische Bildung" unbenannt werden, womit auf die Senkung des Wahlalters reagiert wird.
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