Das "Recht am eigenen Bild" - was ist das eigentlich?
Das "Recht am eigenen Bild" ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es soll eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat, schützen. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild "bloßstellen" oder "herabsetzen", dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto einfach nur hässlich findet - eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch).
Was heißt das nun konkret?
Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat (z.B. Fotograf), um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, den Website-Betreiber zu kontaktieren oder - in schwerwiegenden Fällen - mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen.
Andererseits sollte man aufpassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Oben-ohne-Foto am Strand), ist das Bild in jedem Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Partys). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind!
Nähere Informationen
Weitere Informationen zum "Recht am eigenen Bild" finden Sie auch in der Jugend-Broschüre "Safer Surfing" (ab Seite 33) und im Unterrichtsmaterial von Safer Internet "Web 2.0 - Das Mitmach-Internet sicher und verantwortungsvoll nutzen" (ab Seite 17).
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