Tipps zur bevorstehenden Europawahl
Am 7. Juni findet im ganzen Land die Europawahl statt. Zur Teilnahme an der Wahl 2009 sind erstmals auch alle berechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden. Aus diesem Grund möchten wir wichtige Informationen nochmals kurz zusammen fassen.
Wie kann man eine gültige Stimme abgeben?
Auf jedem Stimmzettel muss eindeutig erkennbar sein, welche Partei der/die WählerIn wählen wollte. Befindet sich zum Beipsiel ein dickes Kreuzerl bei einer Partei, bei einer anderen nur ein kleiner Strich, dann ist die Stimme nicht eindeutig zuordenbar und somit ungültig.
Um eine gültige Stimme abgeben zu können, muss allerdings nicht immer ein Kreuzerl im Kreis neben dem Listennamen gesetzt werden. Auch ein Hackerl und ein senkrechter Strich gelten. Ebenso ist die Stimme gültig, wenn ein Zeichen auf die Listennummer, auf die Kurzbeschreibung der Partei oder auf die Parteibezeichnung gesetzt wird.
Vorzugsstimme und kein Stimmensplitting
Neben der Wahl der Partei kann auch eine Vorzugsstimme vergeben werden. Durch diese kann man einem Kandidaten/einer Kandidatin zur Vorreihung verhelfen. Wählt man keine Partei, vergibt aber eine Vorzugsstimme, dann ist die Stimme trotzdem gültig.
Stimmensplitting ist in Österreich allerdings nicht erlaubt. Wählt man daher eine bestimmte Partei, kann auch nur für einen Kandidaten/einer Kandidatin aus dieser Partei eine Vorzugsstimme vergeben werden. Wenn nun eine Partei gewählt wird, die Vorzugsstimme allerdings einer anderen Partei gegeben wird, dann gilt die angekreuzte Partei als gewählt, die Vorzugsstimme verfällt allerdings.
Was kann man tun, wenn man am Wahltag nicht zuhause ist?
All jene, die am Wahltag nicht zuhause sind, können ihr Wahlrecht mittels Briefwahl wahrnehmen. Hierfür ist eine Wahlkarte erforderlich, die bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, angefordert werden kann.
Rund drei Wochen vor dem Wahltag wird mit dem Versand der Wahlkarten begonnen. Die Stimme kann nach Erhalt der Wahlkarte sofort abgegeben werden. Man muss daher nicht bis zum Wahltag warten. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert und ein entsprechendes Informationsblatt.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14:00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
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